Fotoapparat Poyenberg

Klotzbücher Fenster, Türen, Rolladen u. Trockenbau

Adresse
Bergstr. 1
Ort
25581 Poyenberg
Telefonnummer
04877 990534

Informationen

Klotzbücher Fenster, Türen, Rolladen u. Trockenbau ist in der Bergstr. 1 zu finden. Folgendes wird angeboten: Fotoapparat - In Poyenberg gibt es noch 1 weitere Fotoapparat. Einen Überblick finden Sie hier.

Bewertungen

4 Bewertungen, durchschnittlich 3 Sterne

gruß aus ahrensburg schrieb am 28.12.2009

Gute Beratund

Den Anbieter kann ich nur Entfehlen sehr gute beratung unb sehr saubere Montage

Ingo Schmitt schrieb am 22.12.2009

sehr gute Beratung und montage

Mit der leistung der Firma Klotzbücher sind wir bei austausch und der Beratung unser alten Fenster sehr zufrieden Mit freundlichen Gruß Ingo Schmitt

anonym schrieb am 12.02.2008

unseriös

Die Firma „Klotzbücher Fenster, Türen, Rolladen und Trockenbau“ war bei unserem Neubau über unseren Bauunternehmer für Fenster und Türen zuständig. Der Firmeninhaber, der selbst auf dem Bau erschien, war während der Bauphase umgänglich und stets freundlich. Leider zeigte es sich dann, dass das Interesse am Kunden schnell nachlässt, wenn die Rechnung bezahlt ist und man dann auf Mängel hinweist und Nachbesserungen einfordert. Ich will hier nicht die kleineren Ärgernisse wiedergeben, die mich nicht zu so einem negativen Urteil bewogen hätten, sondern nur den Ärger mit unserer Haustür: Wir hatten eine Holztür bei einem renommierten Fenster- und Türenhersteller gesehen und wollten diese Tür gerne haben. Der Firmeninhaber sicherte uns zu, sein Zulieferer könne eine in Form und Funktion identische Tür liefern, allerdings nicht in Mahagoni, sondern in Meranti, was praktisch kein Nachteil sei und es gebe keine \\\"Bandsicherungsleiste\\\", sondern einen \\\"Keilpfalz\\\", der die gleiche Funktion erfülle. Die Tür sei nicht schlechter, aber günstiger. Unsere Tür kam und sah optisch wie gewünscht aus, aber die Schließleiste war nicht durchgehend und verdeckt, sondern es handelte sich um Einzelschließbleche, von innen sichtbar. Ärgerlich genug, Der Firmeninhaber entschuldigte sich und ich hätte mich damit noch abgefunden. Die Tür entsprach von der Schließanlage aber auch nicht dem Sicherheitsstandard des Vergleichmodells. Zunächst wurde jeder Unterschied bestritten, obwohl das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein zweier zusätzlicher Schwenkriegel offensichtlich ist. Erst nachdem ich durch ein Internetforum darauf verweisen konnte, dass auch sein Zulieferer solche Schließleisten mit Schwenkriegeln anbietet, wurde Nachbesserung gelobt. Diese solle aber der Zulieferer selbst durchführen, da dieser speziellere Geräte hätte. In den folgenden zwei Jahren erfolgte vielleicht dreimal ein Rückruf. Sein Zulieferer habe sich noch nicht gemeldet. Zuletzt hieß es dann sein Zulieferer lehne eine nachträgliche Veränderung als zu riskant ab. Der Firmeninhaber wollte sich aber weiter um eine alternative Lösung bemühen. Schließlich lieferte die mittlerweile eingetretene Insolvenz meines Bauunternehmers den gewünschten, meines Erachtens gesuchten Grund: Ich solle mich jetzt (Januar 2008) mit meinen Forderungen direkt an meinen Bauunternehmer wenden und das obwohl unsere Rechnung natürlich schon vor über zwei Jahren vollständig bezahlt worden war und wir während der gesamten Zeit immer direkt miteinander verhandelt hatten und diese Praxis nie zur Disposition stand (alles andere wäre auch wenig sinnvoll gewesen und so wurde es auch mit dem Klempner und anderen Firmen gehalten, die Teilarbeiten leisteten). Es mag durchaus sein, dass die Firma anderswo zufriedenstellende Arbeit leistet, aber, wer im Reklamationsfall seinen Kunden zunächst ein X für U vormachen will, ihn dann über Jahre hinhält, um ihn schließlich ganz abzuwimmeln ist für mich wenig seriös, deswegen das Urteil „mangelhaft“.

anonym schrieb am 07.02.2008

Kein Wille zur Nachbesserung

Die Firma „Klotzbücher Fenster, Türen, Rolladen und Trockenbau“ war bei unserem Neubau über unseren Bauunternehmer für Fenster und Türen zuständig. Der Firmeninhaber, der selbst auf dem Bau erschien, war während der Bauphase umgänglich und stets freundlich. Leider zeigte es sich dann, dass die Hilfsbereitschaft schnell nachlässt, wenn es Mängel oder Fehler auftreten, insbesondere wenn die Rechnung bereits bezahlt ist. Ich will hier nicht die kleineren Ärgernisse wiedergeben, die mich nicht zu so einem negativen Urteil bewogen hätten, sondern nur den Ärger mit unserer Haustür: Wir hatten eine Holztür bei einem renommierten Fenster- und Türenhersteller gesehen und wollten diese Tür gerne haben. Herr Klotzbücher sagte sein Zulieferer könne eine in Form und Funktion identische Tür liefern, allerdings nicht in Mahagoni, sondern in Meranti, was praktisch kein Nachteil sei und es gebe keine \\\"Bandsicherungsleiste\\\", sondern einen \\\"Keilpfalz\\\", der die gleiche Funktion erfülle. Die Tür sei nicht schlechter, aber günstiger. Unsere Tür kam und sah optisch wie gewünscht aus, aber die Schließleiste war nicht durchgehend und verdeckt, sondern es handelte sich um Einzelschließbleche, von innen sichtbar. Ärgerlich genug, Herr Klotzbücher entschuldigte sich und ich hätte mich damit noch abgefunden. Die Tür entsprach von der Schließanlage aber auch nicht dem Sicherheitsstandard des Vergleichmodells. Zunächst wurde jeder Unterschied bestritten, obwohl das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein zweier zusätzlicher Schwenkriegel offensichtlich ist. Erst nachdem ich durch ein Internetforum darauf verweisen konnte, dass auch sein Zulieferer solche Schließleisten mit Schwenkriegeln anbietet, wurde Nachbesserung gelobt. Diese solle aber der Zulieferer selbst durchführen, da die speziellere Geräte hätten. In den folgenden zwei Jahren erfolgte vielleicht dreimal ein Rückruf. Sein Zulieferer habe sich noch nicht gemeldet. Zuletzt hieß es dann sein Zulieferer lehne eine nachträgliche Veränderung als zu riskant ab. Herr Klotzbücher wolle sich aber weiter bemühen. Schließlich lieferte die mittlerweile eingetretene Insolvenz meines Bauunternehmers den gewünschten, meines Erachtens gesuchten Vorwand: Ich solle mich (Januar 2008) mit meinen Forderungen direkt an meinen Bauunternehmer wenden und das obwohl unsere Rechnung natürlich schon vor zwei Jahren vollständig bezahlt worden ist und wir während der gesamten Zeit immer direkt miteinander verhandelt hatten (alles andere wäre auch wenig sinnvoll gewesen und so wurde es auch mit dem Klempner und anderen Firmen gehalten, die Teilarbeiten leisteten). Es mag durchaus sein, dass die Firma anderswo zufriedenstellende Arbeit leistet, aber, wer so mit berechtigten Reklamationen umgeht, ist für mich hochgradig unseriös, deswegen das Urteil „mangelhaft“.

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